Krankengymnastik (definition)

Krankengymnastik ist ärztlich verordnete Bewegungstherapie,
ein Heilmittel, das mit speziellen Behandlungstechniken bei Fehlentwicklungen oder
Funktionsstörungen organischer Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird.

Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sind als unerläßlicher Bestandteil der ärztlich verordneten Behandlung selbstverständlich. Die gezielte Schulung des Patienten im Gebrauch seiner Hilfsmittel ist verordnungsfähige Aufgabe des Krankengymnasten/Physiotherapeuten.

Die Durchführung krankengymnastischer Behandlungsma‡nahmen ist nur möglich, wenn sich der Behandler zuvor über die Inhalte der ärztlichen Verordnung hinaus einen Überblick über den Zustand des Patienten auf der Grundlage des krankengymnastischen Befundes zur Entwicklung eines differenzierten Therapieplanes verschafft hat. Das therapeutische Vorgehen wird bestimmt durch die Diagnose und die Verordnung des Arztes. Die Auswahl der Behandlungstechniken im Rahmen des verordneten Heilmittels und die Anwendungsdauer am Patienten erfolgt unter der Berücksichtigung der Reaktionslage des Patienten.

     Die Krankengymnastik umfaßt immer auch

  • die Vor- und Nachbereitung der Behandlung
     
  • die Dokumentation, soweit notwendig.
  Manuelle Therapie
  Leistung:
Manuelle Therapie ist eine komplexe Behandlung von Bewegungsstörungen der Funktionseinheit Gelenk-Muskel-Nerv mit Hilfe von translatorischen Gelenkmobilisationen, der aktiven und passiven Dehnung verkürzter muskulärer Strukturen und die Kräftigung der abgeschwächten Antagonisten. Gleichzeitig wird der Patient in speziellen Gelenk und Muskelübungen geschult. Die therapeutischen Techniken unterstützen die Wiederherstellung der physiologischen Gelenkfunktionen und sollten diese erhalten.

Die krankengymnastische manuelle Therapie enthält keine passiven Manipulationstechniken von blockierten Gelenkstrukturen an der Wirbelsäule.

Leistung:

  • gezielte Gelenkmobilisation (translatorisches Gleiten, Traktionen, Weichteiltechniken)
  • spezielle Gelenk- und Muskelübungen wie Automobilisation

Behandlungsdauer:

Richtwert 15 bis 25 Minuten

 

  Krankengymnastik
 

Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage,
einschließlich der erforderlichen Massage als Einzelbehandlung.

Definition:
Unter Krankengymnastik sind alle Behandlungsverfahren und -techniken erfaßt, die aufgrund der ärztlich verordneten Bewegungstherapie

  1. unter der Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen Bewegungsapparat einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits,
  2. mit bewußter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems,
  3. der Förderung der sensomotorisohen Funktionen, anerkannt sind.

Das therapeutische Vorgehen mit Krankengymnastik ist angezeigt bei

  • angeborenen und degenerativen Veränderungen der Strukturen des Haltungs- und Bewegungsapparates,
  • bei traumatisch, entzündlich und funktionell bedingten Bewegungsstörungen,
  • bei zentral (cerebral, cerebellären und spinal) bedingten Bewegungsstörungen,
  • bei peripheren Lähmungen und bei atrophischen und dystrophischen Muskelveränderungen und
  • funktionellen Störungen von Organsystemen.

Leistungen:

  • Erstellung der krankengymnastischen Befunderhebung im Rahmen des ärztlichen Behandlungsauftrages;
  • Behandlung funktionsgestörter Gelenke;
  • Stabilisierung überbeweglicher Gelenke:
  • Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts;
  • Dehnung verkürzter Weichteilstrukturen;
  • Aktivierung und Kräftigung geschwächter Muskulatur, auch mit Geräten;
  • Schmerzstillende und tonusregulierende Maßnahmen;
  • Schulung physiologischer Haltung und Bewegung;
  • Beeinflussung der Atmungsmechanik und Atmungsregulation;
  • Durchblutungstfördernde und entstauende Maßnahmen;
  • Anwendung von Massagegriffen im Rahmen der lokalen Beeinflussung im Behandlungsgebiet als vorbereitende oder ergänzende Maßnahme der krankengymnastischen Behandlung;
  • Maßnahmen zur Verminderung von pathologischen Bewegungsmustern;
  • Maßnahmen zur Regulierung des Haltungs- und Bewegungstonus;
  • Ergänzende Beratung in Bezug auf das Krankheitsbild in Aktivitäten des täglichen Lebens.

Angepaßt an das jeweilige Befinden des Patienten sind die folgenden Behandlungziele anzustreben:

  • Bestmögliche Beherrschung der statischen Körperfunktionen
  • Bestmögliche Erarbeitung funktioneller und koordinierter Bewegungsabläufe.

Behandlungsdauer:

Richtwert 15 - 25 Minuten.

 

  Krankengymnastik bei zentralen Bewegungsstörungen
 

Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen,
erworben nach Abschluß der Hirnreife als Einzelbehandlung.

Definition:
Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen, die unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems unter Berücksichtigung der sensomotorischen Ausfälle Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung ist insbesondere angezeigt bei zentralen Störungen

  • nach Schädel-Hirntrauma
  • nach Apoplexie
  • bei Multipler Sklerose
  • bei Funktionsstörungen durch fortgeschrittene Amyothrophische Lateralsklerose (ALS)
  • bei Morbus Parkinson
  • bei Querschnittslähmung

und peripheren Störungen

  • bei Muskeldystrophie
  • bei Querschnittslähmung
  • bei MMC (Meningomyelocele)
  • bei komplexen schweren peripheren-neurologischen Syndromen mit definierten Ausfällen (Plexuslähmungen)
  • bei ausgedehnten Folgen von Polytraumen mit Funktionsstörungen an zumindest zwei Gliedmaßen oder Rumpf und einer Gliedmaße.

Leistungen:
Die Leistungen umfassen insbesondere die unter den Positionen 1 a, 1 b genannten, auch unter Anwendung erweiterter Behandlungskonzepte, wie z.B. Bobath, Vojta, PNF u.a. Nur abrechenbar bei Nachweis über einen abgeschlossenen, von beiden Vertragspartnern anerkannten Weiterbildungslehrgang von mindestens 120 Stunden nach Bobath, Vojta, PNF, Fachphysiotherapeut für infantile Zerebralparesen, Fachphysiotherapeut für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte.

Behandlungsdauer:

Richtwert 25 bis 35 Minuten

 
  Physikalische Therapie   (Definition des VDAK)
 

Neben der Krankengymnastik können vorbereitend oder unterstützend (passive) Maßnahmen der physikalischen Therapie notwendig sein. Diese sind nach diesem Vertrag, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit der Krankengymnastik erforderlichen Massagegriffe, verordnungsfähig.

Maßnahmen der physikalischen Therapie sind Massagen, Wärme-, Kälte-, Traktions-(Extensions-), Wasser- und Elektrotherapie, die als solche selbständig die Krankengymnastik unterstützen. Sie sind als Heilmittel selbständig zu verordnen.

     Die physikalische Therapie umfaßt immer auch

  • die Vor- und Nachbereitung der Behandlung
     
  • die Dokumentation, soweit notwendig.
     
  Massage
 

Massage einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen
(Bindegewebs-, Reflexzonen-, Segment-, Periost-, Bürsten- und Colonmassage)

(Position 13)

Definition:
Manuelle Anwendung der Massagegriffe, zulässig sind alle Formen der klassischen Massage und entsprechend andere Techniken wie Bindegewebs-, Segment-, Periost- und Stäbchenmassage. Die bekannten Wirkungen der speziellen Massagetechniken können bei separater Verordnung neben der Krankengymnastik eingesetzt werden.

Leistung:

  • Aufstellung des Massagebehandlungsplanes nach ärztlicher Verordnung nach Sicht-, Tast- und Funktionsbefund; Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile entsprechend der ärztlichen Verordnung, der Indikationsstellung, dem Ergebnis der krankengymnastischen Befunderhebung und der Reaktionslage des Patienten.
  • Lagerung, Grifftechnik. Dauer der Behandlung und Umfang der zu massierenden Körperregion werden vom Behandler demgemäß bestimmt und bei jeder Behandlung entsprechend der aktuellen Behandlungslage festgelegt.
  • Hilfe beim An- und Auskleiden

Behandlungedauer:

Richtwert 15 bis 20 Minuten

 
  Fango
 

(Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile mit Paraffinen und oder Peloiden
(z.B. Fango, Moor) einschließlich der erforderlichen Nachruhe)

Definition:
Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile mit erhitzten Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen zur Applizierung intensiver Wärme mit der therapeutischen Zielsetzung starker Hyperämisierung, Stoffwechselsteigerung, Schmerzlinderung, Detonisierung hypertoner Muskulatur sowie reflektorischer Reaktionen auf tieferliegende Organe sowie Behandlung mit wasserhaltigen Peloiden, z.B. Moorpelose, Fango oder Schlick.

Zur Aufbereitung der Packungen sind spezielle Aufbereitungsanlagen notwendig. Bei Verwendung von Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen kann die Packungsmasse nach entsprechender Definition durch mindestens viertelstündiges Erhitzen auf 130 Grad Celsius mehrfach wiederverwendet werden (nach Angabe des Herstellers, höchstens jedoch vierzigmal).

Bei der Anwendung von Moor-, Pelose-, Fango- oder Schlickpackungen kann das Packungsmaterial nur für denselben Patienten wiederverwendet werden, sofern es in geeigneten und namentlich gekennzeichneten Behältern aufbewahrt wurde. Warmpackungen sind teilweise als Einzelbehandlung, in der Regel aber insbesondere in Verbindung mit krankengymnastischen Behandlungsformen im Zusammenhang angezeigt.

Warmpackungen sind ärztlich gesondert zu verordnen.

Leistung:

  • Aufbereiten der Packung je nach Art des Packungsmaterials;
  • Auftragen oder Anmodellieren der Packung am Körper des Patienten unter Beachtung des subjektiven Temperaturempfindens des Patienten;
  • Umhüllen mit Plastikfolie, Leintuch sowie Wolldecke:
  • Behandlung eines oder mehrerer Körperteile entsprechend der ärztlichen Verordnung und der krankengymnastischen Befunderhebung bei unterschiedlicher Lagerung;
  • ggf. Anlage von kühlen Kompressen auf die Stirn und die linke Brust bei Beengungsgefühlen, ggf. leichte Lösung der Packung in der Brustregion;
  • Überwachung des Patienten;
  • Hilfe beim An- und Auskleiden.

Behandlungsdauer:

Richtwert 20 bis 30 Minuten
zzgl. der ggf. erforderlichen Nachruhe, Richtwert ebenfalls 20 - 30 Minuten

 
  Wärmeanwendung
 

(Wärmeanwendung bei einem oder mehreren Körperteilen)

Definition:
Behandlung mit gestrahlter oder geleiteter Wärme durch Glühlicht, Strahler oder Heißluft zur Durchblutungsförderung, Muskeldetonisierung und Schmerzdämpfung. Der therapeutische Effekt kann zusätzlich unter Verwendung sog. feuchter Wärme (zusätzliche Auflage feucht-warmer Tücher auf der Haut) variiert werden.

Diese Behandlungsform ist insbesondere als tonusmindernde Vorbehandlung fuer eine nachfolgende Krankengymnastik und/oder Massage angezeigt.

Leistung:

  • Aufstellen des Behandlungsplanes gemäß ärztlicher Verordnung und entsprechender krankengymnastischer Befunderhebung;
  • Lagerung und Behandlung des sitzenden oder liegenden Patienten entsprechend der ärztlichen Verordnung, der Indikationsstellung, dem Ergebnis der Funktionsanalyse sowie der Reaktionslage des Patienten;
  • Ggf. Hilfe beim An- und Auskleiden;
  • Ggf. ergänzend gesundheitserzieherische Beratung.

Behandlungsdauer:

Richtwert 10 bis 20 Minuten

 
  Eisanwendung
 

(Eisanwendung eines oder mehrerer Körperteile)

Definition:
Behandlung in Form von Eiskompressen (in Eiswasser getauchte bzw. mit Eiswürfeln gefüllte oder mit Salzwasser gefrorene Frotteetücher), tiefgekühlten Kälte-Gel-Beuteln (in strapazierfähiger Plastikfolie eingeschweißte gelartige Silikatmasse oder eiswassergefüllten Plastikbeutel), direkter Abreibung (Eismassage, Eiseinreibung), Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- und Armbadewannen mit lokaler Applikation intensiver Kälte zur Entzündungshemmung, Herabsetzung der Schmerzempfindung und des Stoffwechsels sowie zur Detonisierung hypertoner und verspannter Muskulatur.

Leistungen:

  • Aufbereitung bzw. Vorbereitung der Behandlung gemäß Applikationsform,
  • Anlegen der Kompressen bzw. Gelbeutel, Eintauchen der zu behandelnden Extremitäten in die Fuß- und Armbadewanne, Einstellen des Kaltgas- oder Kaltluftgerätes, jeweils entsprechend der Indikationsstellung und der gewählten Appukationsform,
  • Überwachung des Patienten.

Dauer der Behandlung:

Richtwert 5 bis 10 Minuten

 
  Extensionsbehandlung
 

(Extensionsbehandlung als Einzelbehandlung)

Definition:
Unter dieser Bezeichnung wird die Behandlung mit dosierter Zugkraft auf die Gelenke der Extremitäten und der Wirbelsäule zur Vorbereitung krankengymnastischer Behandlung verstanden. Die Wirkung der Traktion bestimmt der Krankengymnast durch Kraftansatzpunkt, Zugrichtung und durch entsprechende Gelenksteilung. Hier wird eine Druckminderung und Entlastung der Gelenke und ggf. komprimierter Nervenwurzeln angestrebt.

Leistungen:

 

  1. Extensions-, Traktionsbehandlung mit kleineren Geräten

     

    • Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und Zugvorrichtungen;
    • Einregulierung der Traktion;
    • Die apparative Traktion mit kleineren Geräten ist am sitzenden oder am liegenden Patienten möglich. Der Traktionszug erfolgt achsengerecht;
    • Überwachung des Patienten während der Traktion.

     

  2. Extensions- Traktionsbehandlung mit größeren Apparten (z.B. Extensionstisch, Perl'sches Gerät, Schlingentisch)

     

    • Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und Zugvorrichtungen,
    • Einregulierung der Traktion;
    • apparative Traktionsbehandlung mit größeren Apparaten, z.B. Extensionstisch, Perl' sches Gerät, Schlingentisch. Die Behandlung erfolgt am liegenden Patienten mit gezielter Lagerung per indikationsgerechtem Traktionszug. Gepolsterte Manschetten oder Gurte gewährleisten die Fixation bei entspannter Muskulatur.
    • Überwachung der Traktion.

Behandlungsdauer:

Richtwert 10 bis 20 Minuten.

 
  Elektrobehandlung
 

(Elektrobehandlung einzelner oder mehrerer Körperteile)

Definition:
Elektrobehandlung mit feststehenden Impulsparametern. Elektrobehandlung unter Verwendung konstanter galvanischer Ströme oder von unterschiedlichen Impulsströmen (z.B. diadynamische Ströme, Ultrareizstrom, Impulsgalvanisationen, stochastischer Strom, mittelfrequente Wechselströme, Interferenzströme), mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen oder Amplituden sowie frequenzmoduliert bzw. auch kombiniert appliziert, zur Durchblutungsförderung, Schmerzlinderung, Muskeltonusregulation (Detonisierung oder Tonisierung), Stoffwechselsteigerungen, Flüssigkeitsverschiebungen sowie vegetativen Stimulation.

Leistung:

  • Lagerung des Patienten;
  • Anlegen der Elektroden gemäß Indikation, krankengymnastische Befunderhebung und Behandlungsplan;
  • Behandlung entsprechend der ärztlichen Verordnung und der krankengymnastischen Befunderhebung mit individueller Elektrodenanordnung und Elektrodenschaltung sowie der Reaktionslage und Verträglichkeit des Patienten. Die Behandlung erfolgt am liegenden oder sitzenden, entspannt gelagerten Patienten;
  • Reinigung und Desinfektion der Elektrodenschwämme (ausgenommen: Einmal- Elektroden).

Leistungsumfang:

Einzelbehandlung

Behandlungsdauer:

Richtwert 10 bis 20 Minuten

 

  Elektrogymnastik
 

(Elektrogymnastik einzelner oder mehrerer Körperteile)

Definition:
Elektrobehandlung zur gezielten Behandlung von schlaffen Lähmungen mit genau definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke) dem Schädigungsgrad der Lähmung angepaßt sind. Hierzu zählen Exponentialimpulse (ggf. Schwellströme). Durch gezielte bipolare, meist jedoch monopolare selektive Reizung des geschädigten Muskels sollen Atrophie und Degeneration der Muskelfaser verhindert bzw. in Grenzen gehalten werden.

Leistung:

  • Anlegen der Elektroden gemäß Indikation, krankengymnastische Befunderhebung und Behandlungsplan:
  • Behandlung entsprechend der ärztlichen Verordnung mit definierten Impulsen und Intervallen unter individueller Anpassung der Reizparameter an den geschädigten Muskel bzw. an die geschädigten Muskeln;
  • Überwachung des Patienten;
  • Reinigung und Desinfektion der Elektrodenschwämme, ausgenommen: Einmalelektroden;
  • ggf. unterstützende Pflege der behandelten Hautregionen.

Leistungsumfang:

Einzelbehandlung

Behandlungadauer:

Richtwert je Muskel-/Nerveinheit 10 bis 15 Minuten